Häufig gestellte Fragen
Ist es dem Publikum erlaubt, während einer Vorstellung in einem Theater zu fotografieren?
Nein, Sie haben kein Recht, in einem Theater während der Vorstellung zu fotografieren, außer Ihnen wurde die Erlaubnis zur Fotografie von allen Rechteinhabern ausdrücklich erteilt. Die rechtliche Grundlage dafür ist der Paragraf 77 "Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung" im Urheberrecht.
Urheberrechtlich geschützt können darüber hinaus die Kostüme, die Maske und das Bühnenbild sein. Ein Recht zur Fotografie erteilen Theater deshalb nur akkreditierten Fotojournalisten für die Veröffentlichung der Fotos im Rahmen der Berichterstattung in der Presse sowie bestellten Fotografen für die Nutzung der Fotos für die Bewerbung des Theaterstücks.
Darf ich während des Schlussapplaus fotografieren?
Auch hierzu haben Sie kein Recht. Auch für diesen Teil der Bühnenshow gelten die gleichen Rechte wie oben beschrieben.
Darf ich im Theater fotografieren, wenn ich die Fotos nicht veröffentliche?
Ohne eine ausdrückliche Erlaubnis dürfen Sie weder mit noch ohne Veröffentlichungsabsicht fotografieren. Sollten sie sich darüber hinwegsetzen und die Fotos veröffentlichen, müssen Sie damit rechnen, anwaltlich abgemahnt und auf Schadensersatz verklagt zu werden.
Darf ich im Theater oder bei einem Konzert für den Privatgebrauch fotografieren, wenn ich das Blitzlicht ausschalte?
Ob mit ohne ohne Blitzlicht ist das Fotografieren von Verstaltungen verboten, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Benutzen Sie beim Fotografieren ein Blitzlicht, erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass man auf Sie aufmerksam wird und Sie wegen Urheberrechtsverletzung und Störung der Vorstellung aus dem Saal wirft.